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Die Schiedsgutachteranordnung in einem Testament könnte als Auflage, als (Teil eines) Vermächtnis(ses) zugunsten des in der Folge profitierenden Erben oder eigenes Gestaltungsmittel gesehen werden.[108] Wichtig ist, im Einzelfall auf die Durchsetzbarkeit zu achten. Ideal ist regelmäßig die Kombination mit einer Testamentsvollstreckung.

Muster 10.20: Schiedsgutachteranordnung in letztwilliger Verfügung

 

Muster 10.20: Schiedsgutachteranordnung in letztwilliger Verfügung

I. Ich ordne an, dass die Bewertung der Immobilie _________________________ (Bezeichnung) endgültig und abschließend durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke geschehen soll. Das Ergebnis ist für die Bedachten verbindlich (ggf.: insbesondere für den zu zahlenden Wertausgleich).
II. Der Sachverständige soll durch den Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., Lindenstraße 76, 10969 Berlin, ausgewählt werden.
III. Die Kosten für die Bewertung der Immobilie sind vom Nachlass zu tragen.

Ein Sachverständigengutachten ist zwar nicht völlig unangreifbar. Soweit der Sachverständige aber lege artis gearbeitet hat, wird sein Gutachten regelmäßig Bewertungsgrundlage bleiben. Die Beteiligten können auf der Grundlage zumindest wirtschaftliche Risiken deutlich besser abschätzen.

[108] Zur Schiedsgerichtsklausel vgl. Damrau/Tanck/Seiler-Schopp, § 1937 Rn 31–36.

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