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Die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen von Unternehmerinnen und Unternehmern ist ein Spezialgebiet innerhalb der Nachlassgestaltung, ob nun für den Einzelunternehmer oder den Unternehmer, der an einer Vielzahl von GmbH beteiligt ist.[175] Die Nachfolge von mehreren Personen macht die Gestaltung meist noch komplexer (vgl. § 17). Sie kann daher im vorliegenden Werk nicht umfassend dargestellt werden. Es wird im Wesentlichen auf einschlägige Spezialliteratur verwiesen.[176]

Mit dieser kann auch eine entsprechende Gestaltung erfolgen – oder erkannt werden, dass weiterer Rat heranzuziehen ist. Für jeden erbrechtlichen Gestalter sollte die Frage nach unternehmensgebundenen Vermögen aber selbstverständlich sein. Gibt es dafür Anzeichen – und sei es nur die Angabe, man habe "zusammen mit den Kindern" (GbR?) eine Immobilie erworben –, sollte gezielt nachgeforscht und sollten die entsprechenden Unterlagen eingesehen werden. Die Gestaltungsbemühungen können sonst von vornherein zum Scheitern verurteilt sein.[177]

Im Folgenden soll zunächst kurz auf den wesentlichen Ansatz bei der Unternehmensnachfolge eingegangen werden, auf dem weitere Überlegungen aufbauen müssen, dem Verhältnis von Erb- und Gesellschaftsrecht. Sodann wird ein Modell dargestellt, bei dem der Bezug zum Gesellschaftsrecht erst geschaffen wird und seine Besonderheiten zur Gestaltung genutzt werden sollen, der "Familienpool".

[175] Ebenso: Esch/Baumann/Schulze zur Wiesche, Rn 1009.
[176] Sudhoff, Unternehmensnachfolge; Bonefeld/Wachter, § 18; Riedel, Unternehmensnachfolge; guter Überblick zudem bei Von Proff, DStR 2017, 2555; ein weiterer bei Kurze, ZErb 2015139, 147–149.
[177] Vgl. entsprechend: Kerscher/Krug/Spanke/Spanke, § 7 Rn 748.

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