Rz. 84

Die Gestaltung ist jeweils auf den Einzelfall bezogen anzupassen. Dabei ist auch immer wieder zu überprüfen, ob der gewählte Ansatz noch den Interessen des Mandanten entspricht. Im Folgenden wird ein Beispiel für das hier favorisierte quotale Geldvermächtnis gegeben, in dem die erläuterten Punkte zusammengefasst werden.

Hinzu treten allgemeine Anordnungen. Es sind Ersatzerben zu nennen.[91] Die Vermächtnisnehmer sollten das Vermächtnis insgesamt annehmen oder ausschlagen. Die Frage der Ersatzvermächtnisnehmer ist zu klären. Es erscheint nicht notwendig, bei einem reinen Geldvermächtnis die Surrogation ausdrücklich auszuschließen.

 

Rz. 85

Muster 10.15: Quotales Geldvermächtnis

 

Muster 10.15: Quotales Geldvermächtnis

I. Erbeinsetzung

1. Ich setze Herrn/Frau _________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft _________________________ (Wohnadresse), zu meinem alleinigen Vollerben meines gesamten Vermögens ein, d.h. mein Vermögen geht in das Vermögen des Erben über und vereinigt sich mit seinem Vermögen zu einer Vermögensmasse. Eine Nacherbfolge wünsche ich somit ausdrücklich nicht.

Entgegen jeder gesetzlichen und richterlichen Auslegungsregel (insbesondere § 2087 BGB) soll der Bedachte unabhängig von dem ihm Zugewiesenen alleiniger Erbe sein.

2. Ersatzerbenbestimmung

II. Quotales Geldvermächtnis

1.

Im Wege des Vermächtnisses erhalten von meinem beim Erbfall vorhandenen Geldvermögen nach Abzug der Erblasserschulden und der Erbfallschulden

1) Herr/Frau _________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft _________________________ (Wohnadresse), einen Anteil von _________________________ Prozent, höchstens jedoch _________________________ EUR,

2) Herr/Frau _________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft _________________________ (Wohnadresse), einen Anteil von _________________________ Prozent, höchstens jedoch _________________________ EUR,

3) Herr/Frau _________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft _________________________ (Wohnadresse), einen Anteil von _________________________ Prozent, höchstens jedoch _________________________ EUR sowie

4) die Gesellschaft _________________________ (Name), geschäftsansässig _________________________ (Geschäftsanschrift), einen Anteil von _________________________ Prozent, höchstens jedoch _________________________ EUR.

2. Unter Geldvermögen fallen hierbei (optional: das gesamte Bargeld,) sämtliche Guthaben bei Kreditinstituten einschließlich Girokonten und Sparbüchern, sämtliche Sparbriefe und alle Wertpapiere und Aktien, in den Nachlass fallende Versicherungsleistungen, insbesondere von Lebensversicherungen, sonstige Geldforderungen sowie Edelmetalle. Nicht hierzu zählen Schmuck, Münz- und sonstige Sammlungen (ggf.: Bargeld) u.Ä.
3. Der Alleinerbe ist – soweit er nicht den Höchstbetrag auskehrt – gemäß § 260 BGB zur Auskunft über das Geldvermögen und die Erblasser- sowie Erbfallschulden verpflichtet und hat Belege in Kopie vorzulegen, soweit Belege erteilt zu werden pflegen (Kontoauszüge etc.).
4. Das Vermächtnis ist fällig und zahlbar innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach meinem Tode.
5. Das Vermächtnis kann nur insgesamt angenommen bzw. ausgeschlagen werden.
6. Fällt ein Bedachter vor oder nach dem Erbfall weg, bestimme ich entgegen jeder anders lautenden gesetzlichen oder richterlichen Auslegungs- und Vermutungsregel keinen Ersatzvermächtnisnehmer.
[91] Bonefeld/Bittler, Haftungsfallen, § 5 Rn 97.

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