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Auch hier übernimmt der Versicherer – nach Prüfung der Haftpflichtfrage – die Abwehr unberechtigter Ansprüche und den Ersatz der fälligen Entschädigung. Kommt es im Rahmen der Anspruchsabwehr mit dem Anspruchsteller zu einem Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten (wie in der Berufs-Haftpflichtversicherung).

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