Rz. 94

 

Beispiel

Die Mandantin M beauftragt den Rechtsanwalt R, sie im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht München zu vertreten. Ihre Schwester hat ein Testament vorgelegt, welches aber den Anforderungen des § 2247 BGB entspricht. Eine mündliche Verhandlung findet nicht statt. Die Sache ist durchschnittlich. Der Gegenstandswert beläuft sich auf 25.000 EUR.

 
Gebührenart Vorschriften Höhe Gegenstandswert Wertgebühr Gebührenwert
Verfahrensgebühr Gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i.V.m. VV 3100 RVG 1,3 25.000,00 EUR 788 1.024,40 EUR
Auslagenpauschale VV 7002 RVG       20,00 EUR
        Zwischensumme 1.044,40 EUR
Umsatzsteuer VV 7008 RVG     19 % 198,44 EUR
GESAMT-SUMME         1.242,84 EUR

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