Rz. 94
Beispiel
Die Mandantin M beauftragt den Rechtsanwalt R, sie im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht München zu vertreten. Ihre Schwester hat ein Testament vorgelegt, welches aber den Anforderungen des § 2247 BGB entspricht. Eine mündliche Verhandlung findet nicht statt. Die Sache ist durchschnittlich. Der Gegenstandswert beläuft sich auf 25.000 EUR.
Gebührenart | Vorschriften | Höhe | Gegenstandswert | Wertgebühr | Gebührenwert |
---|---|---|---|---|---|
Verfahrensgebühr | Gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i.V.m. VV 3100 RVG | 1,3 | 25.000,00 EUR | 788 | 1.024,40 EUR |
Auslagenpauschale | VV 7002 RVG | 20,00 EUR | |||
Zwischensumme | 1.044,40 EUR | ||||
Umsatzsteuer | VV 7008 RVG | 19 % | 198,44 EUR | ||
GESAMT-SUMME | 1.242,84 EUR |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen