Rz. 141

Grundsätzlich gibt es keine Auflagen bezüglich des Aufstellortes der Fotoeinrichtung, solange folgende Punkte erfüllt werden:

Mindestens ein Foto muss eine Fahreridentifizierung ermöglichen.
Mindestens auf einem Foto muss sich das Kennzeichen innerhalb des Fotos befinden und lesbar sein.
Die nötigen Informationen können auch in verschiedenen Fotos vorhanden sein. Eine eindeutige Zuordnung aller Fotos einer Messung ist immer gewährleistet.
 

Rz. 142

Begegnen sich zwei Fahrzeuge kurz vor oder nach der Sensormessbasis und wird daraufhin eine gültige Geschwindigkeit ermittelt, dann erfolgt die Messwertzuordnung zu einem Fahrzeug über die Fahrtrichtungssymbolik in der Dateneinblendung (=>; <=) im Foto.

Bei mehreren dicht hintereinander fahrenden Fahrzeugen kann im Zweifelsfall die Zuordnung des Messwertes zum Fahrzeug mit Hilfe der Fotolinie und über die Abstandsangabe erfolgen. Das gemessene Fahrzeug wird unabhängig von der Geschwindigkeit mit der Vorderfront im Bereich der Fotolinie abgebildet.

 

Rz. 143

Werden zwei Fotos erstellt, muss anhand der Fotos erkennbar sein, dass kein weiteres verdeckt fahrendes Fahrzeug in gleicher Fahrtrichtung neben dem gemessenen Fahrzeug vorhanden sein kann. Somit muss sichergestellt werden, dass anhand der Fotos und dem Abstandsmesswert der Messanlage der ermittelte Geschwindigkeitsmesswert nur einem einzigen Fahrzeug zugeordnet werden kann. Eventuell bestehende Verdeckungen und die zulässige Toleranz des Abstandswertes von +/-1 m sind dabei zu berücksichtigen. Dieses gilt auch bei der Erstellung eines einzelnen Frontfotos.

 

Rz. 144

Bewegen sich zwei Fahrzeuge nebeneinander in gleicher Fahrtrichtung am Sensorkopf vorbei, z.B. mehrspuriger Einbahnverkehr, Autobahn oder Überholvorgang, erfolgt anhand des eingeblendeten Abstandes die eindeutige Zuordnung. Dabei müssen ggf. die geometrischen Daten der Messstelle (Abstand des Sensorkopfes zum Fahrbahnrand und Breite der Fahrspuren) verwendet werden. Hierbei gilt es, die Toleranz der Abstandsmessung von ± 1 m zu berücksichtigen.

 

Rz. 145

Laut Bedienungsanleitung ist es bei einem sehr tief aufgestellten Sensorkopf bei Fahrzeugen mit einer besonders großen Bodenfreiheit möglich, dass nicht der seitliche Abstand des Fahrzeuges gemessen wird, sondern der Abstand zu einem weiter entfernten Fahrzeugteil. Dadurch kann es sein, dass zwei dicht nebeneinander in gleicher Richtung fahrende Fahrzeuge einem gemessenen Geschwindigkeitswert nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können. Somit ist bei der Wahl des Bildausschnittes die Toleranz der Abstandsmessung von ± 1 m zu beachten und muss abgebildet werden.

Es muss sichergestellt sein, dass das gemessene Fahrzeug allein in Höhe der Fotolinie fuhr, unter Berücksichtigung des Abstandsmesswertes mit einer Toleranz von ± 1 m.

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