Dr. rer. nat. Björn Siemer
I. Nivellierung
Rz. 5
Da bei Lichtschrankenmessgeräten die bekannte Messbasis eine elementare Bedeutung hat, darf diese nicht verändert werden. Dies ist der Fall, wenn die Sensoren nicht parallel zur Fahrbahnoberfläche ausgerichtet sind. Nur bei einer parallelen Ausrichtung kann die bekannte Basislänge zwischen den einzelnen Sensoren garantiert werden. Ist der Sensor relativ zur Fahrbahnneigung schräg ausgerichtet (Abbildung 1 (b), Rdn 3), verkleinert sich die Messbasis und ein zu hoher Geschwindigkeitswert wird von der Messanlage ermittelt. Daher ist es besonders wichtig, dass der Messbeamte vor Inbetriebnahme des Messgerätes die Parallelität mittels der Neigungswasserwaage überprüft.
Bei der Justierung der Parallelität des Messgerätes muss der Messbeamte sehr sorgfältig vorgehen. Er übernimmt die Steigung der Fahrbahn in Längsrichtung mit einer Neigungswasserwaage und setzt diese auf die dafür vorgesehene Position auf dem Messgerät. Dieses kann jetzt so justiert werden, dass es die gleiche Neigung wie die Fahrbahn aufweist. Dabei muss der Beamte darauf achten, dass er die Neigungswasserwaage nicht um 180° dreht und so die falsche Steigung überträgt.
Um auszuschließen, dass sich der Sensorkopf während der Messung aufgrund eines unebenen Bodens (Moos, Moor) oder Vibrationen dejustiert, muss bei den meisten Messgeräten nach der Messung die Neigung des Sensorkopfes erneut überprüft werden.
Diese Kontrollen sollten auch im Messprotokoll bestätigt werden.
II. Stufenprofilmessung
Rz. 6
Zu Fehlmessungen kann es kommen, wenn nicht alle drei Sensoren den gleichen Punkt eines Fahrzeugs erfassen oder die Lichtstrahlen nicht durch den gleichen Punkt unterbrochen werden. Besitzt ein Fahrzeug in kritischer (Lichtstrahlen-)Höhe ein sogenanntes Stufenprofil (beispielsweise eine nach vorne herausragende Stoßstange) ist es möglich, dass die Sensoren hintereinander liegende Punkte des Fahrzeugs erfassen. Dies kann bei einer nicht ordnungsgemäßen Justierung, Fahrbahnunebenheit oder Schwankungen des Betroffenenfahrzeuges auftreten. Liegen die Punkte überdies äquidistant zueinander und wird das Fahrzeug nur an diesen Punkten registriert, kann es zu einer vom Gerät nicht erkannten Fehlmessung (Abtastfehlmessung) kommen (Abbildung 1 (c), Rdn 3).
Die Problematik der Abtastfehlmessung trat bei den älteren Versionen der Lichtschranken auf. Mittlerweile wurden sämtliche Lichtschrankenmodelle so umgebaut, dass sie nicht nur registrieren, wann ein Lichtstrahl unterbrochen wird, sondern auch, wann er durch die Ausfahrt des Fahrzeuges wieder freigegeben wird. Dadurch wird eine Mehrfachmessung realisiert. Dass ein Pkw vorne wie hinten ein kritisches Profil besitzt, ist unwahrscheinlich.
In Extremfällen kann diese Problematik aber bei den Einseitensensoren auftreten, worauf unter Rdn 98 eingegangen wird.
III. Zuordnungssicherheit
Rz. 7
Bei der beschriebenen Messmethode ist die Zuordnungssicherheit ein weiterer Aspekt, der problematisch sein kann. Gerade bei mehreren Fahrspuren in eine Richtung, kann es sein, dass der Bildausschnitt der Fotodokumentation nicht den gesamten Fahrbahnbereich in Höhe der Messanlage abbildet. In dem Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass das abgebildete Fahrzeug nicht das gemessene darstellt, sondern ein parallel dazu fahrendes, sodass eine falsche Zuordnung des Messwertes möglich ist. Daher sind für die verschiedenen Messanlagen besondere Ansprüche bezüglich der Positionierung der Fotoeinrichtungen gegeben. Im Allgemeinen wird dabei gefordert, dass alle Fahrbahnabschnitte, auf denen sich Fahrzeuge befinden könnten, abgebildet werden. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass der Messwert von einem anderen Fahrzeug als dem abgebildeten stammen kann.
Zusätzlich wird bei den Einseitensensoren der Abstand des gemessenen Fahrzeuges angegeben, um die Messwertzuordnung zu ermöglichen.