Rz. 155

Die unter Rdn 141–145 beschriebenen Auswertekriterien sollten beachtet worden sein. Besonders der Umstand der vollen Erfassung der Fahrbahnbreite in Höhe der Fotolinie sollte konsequent überprüft worden sein.

Die Signatur der Falldatei (Schlosssymbol) sollte beim Öffnen mit der zugehörigen Software korrekt angezeigt werden.

Abbildung 12: Fotodokumentation einer ES8.0 Geschwindigkeitsmessanlage. Der abgebildete Bereich umfasst die gesamte Fahrbahnbreite in Höhe der Fotolinie.

 

Rz. 156

In der Abbildung 12 wird beispielhaft eine Fotodokumentation gezeigt. In der oberen Datenzeile finden sich Angaben wie Gerätenummer und Kameranummer, eine Beschreibung der Messstelle und des Zeugen. Ebenfalls werden das Datum und der Zeitpunkt der Fotodokumentation festgehalten (teilweise geschwärzt). Zusätzlich sind hierbei der festgestellte Geschwindigkeitswert, die Fahrtrichtung des gemessenen Fahrzeuges als Pfeil, der nach rechts oder links zeigt, und der von der Geschwindigkeitsanlage gemessene Abstand zwischen Sensor und der der Geschwindigkeitsmessanlage zugewandten Fahrzeugseite gezeigt. Ein weiterer Wert zeigt dabei den eingestellten Grenzwert an. Wird ein höherer Geschwindigkeitswert festgestellt, so wird eine Fotodokumentation erstellt. Darunter findet sich eine Dokumentation des gemessenen Abstandes zwischen Sensor und Straßenrand. Dieser Wert ist unbedingt einzugeben, da lediglich über diesen Wert eine Zuordnung zu dem Fahrzeug stattfinden kann. Deshalb müssen auch die jeweiligen Abstände und Fahrbahnbreiten im Messprotokoll eingetragen werden.

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