Hilmar Stobbe, Dr. Jens Tietgens
Rz. 24
In einem auf Ersatz eines Unterhaltsschadens gerichteten Prozess muss zunächst berücksichtigt werden, dass sich die Forderungen in der Regel aus bereits entstandenen Ansprüchen für die Vergangenheit, aus Rentenansprüchen für die Zukunft und aus einem Feststellungsanspruch für weitere zukünftige Risiken zusammensetzen. Auch ist es erforderlich, einen Klageantrag zu stellen, bei dem die Dauer des Unterhaltsanspruchs bestimmbar ist. Dies setzt eine kalendermäßige Fixierung des Unterhaltsendes voraus. Ist die Dauer des Unterhaltsanspruchs (ausnahmsweise) nicht bestimmbar, z.B. beim Tod eines minderjährigen Kindes und einer Klage der Eltern, muss ein Feststellungsantrag gestellt werden. Zwischen einem bezifferten Klageantrag und einem Feststellungsantrag kann auch eine Mischform gewählt werden. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn für einen Minderjährigen zunächst ein bezifferter Antrag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für die Zeit danach ein Feststellungsantrag gestellt wird.
Ausnahmsweise soll auch ein unbezifferter Klageantrag zulässig sein, bei dem die Höhe des Anspruchs in das Ermessen des Gerichts gestellt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die ungefähre Größenordnung für die Höhe des Anspruchs angegeben werden muss. Ein unbezifferter Anspruch hat den Vorteil, dass lediglich geringfügige Abweichungen zur Höhe des Anspruchs noch keine Kostentragungspflicht nach sich ziehen. Auch ist bei bezifferten Klageanträgen § 308 ZPO zu berücksichtigen. Danach ist das Gericht nicht dazu befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist. Bleibt ein Klageantrag hinter dem bestehenden Anspruch zurück, darf das Gericht somit nicht von Amts wegen über den bezifferten Klageantrag hinausgehen. Ein solches Risiko ist besonders hoch, wenn in einer Klage mehrere Hinterbliebene Ansprüche auf Ausgleich von Unterhaltsschäden geltend machen. In diesen Fällen muss der als Unterhalt zu leistende Betrag unter den Unterhaltsberechtigten aufgeteilt werden, was besondere Prozessrisiken begründet. Alternativ zum unbezifferten Klageantrag besteht auch die Möglichkeit, dass sich bei mehreren Unterhaltsberechtigten die Kläger bzw. die Klägerinnen ausdrücklich mit einer abweichenden Verteilung der Ansprüche einverstanden erklären.
Wichtig ist, dass bei mehreren Berechtigten rechtlich selbstständige Ansprüche für jeden Hinterbliebenen geltend gemacht werden müssen. Wird ein einheitlicher Anspruch für sämtliche Hinterbliebenen in einer Summe geltend gemacht, ist dies unzulässig (BGH NJW 1981, 2462).
Hinweis:
Werden mehrere Berechtigte in einem Unterhaltsprozess von ein und demselben Anwalt vertreten, kann dies das Problem des Parteiverrats begründen. Da jeder Unterhaltsberechtigte ein Interesse daran hat, einen möglichst hohen Anteil am Unterhaltsanspruch zu erhalten, begründet dies bei mehreren Berechtigten die Vertretung widerstreitender Interessen.
Ändern sich die Umstände der Unterhaltsgewährung, besteht die Möglichkeit, den Unterhaltsanspruch über eine Abänderungsklage gem. § 323 ZPO anzupassen.
Rz. 25
Muster 10.7: Klageanträge bei Unterhaltsschaden
Muster 10.7: Klageanträge bei Unterhaltsschaden
Beispiel 1: Minderjähriges Kind
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
1. |
an den Kläger rückständigen Unterhalt in Höhe von _________________________ zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus _________________________ EUR seit dem _________________________, aus _________________________ EUR seit dem _________________________ und aus _________________________ EUR seit dem _________________________ zu zahlen und |
2. |
an den Kläger vierteljährlich im Voraus bis zum 3. Werktag eine Geldrente in Höhe von _________________________ EUR ab dem _________________________ und bis zum _________________________ (Vollendung des 18. Lebensjahres) zu zahlen. |
3. |
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner dazu verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche weiteren und über die Klageanträge zu 1 und zu 2 hinausgehenden zukünftigen materiellen Schäden aus dem Verkehrsunfall in _________________________ am _________________________ zu ersetzen. |
Beispiel 2: Mehrere Anspruchsteller
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
1. |
an den Kläger zu 1) rückständigen Unterhalt in Höhe von _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus _________________________ EUR seit dem _________________________ und aus _________________________ EUR seit dem _________________________ zu zahlen, |
2. |
an den Kläger zu 1) vierteljährlich im Voraus bis zum 3. Werktag eine monatliche Geldrente in Höhe von _________________________ EUR für den Zeitraum vom _________________________ bis zum _________________________ zu zahlen. |
3. |
an den Kläger zu 2) rückständigen Unterhalt in Höhe von_________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus _________________________ EUR seit dem _________________________ und aus __________________... |