Rz. 24

Streitigkeiten über bautechnische oder baubetriebliche Fragen sind zeitaufwändig und häufig kostspielig. Baubetriebliche Fragen, die sich in der Regel im Zusammenhang mit Nachträgen stellen, stellen an den prozessrelevanten Vortrag erhebliche Anforderungen. Insbesondere Bauzeitnachträge werden in der Praxis kaum noch ohne Privatgutachten rechtshängig gemacht. Da das Gericht die Fragen aus eigener Sachkunde nicht beantworten kann und das Privatgutachten natürlich vom Prozessgegner bestritten wird, benötigt das Gericht bei schlüssiger Klage einen weiteren Sachverständigen. Diesen Ablauf können die Parteien durch ein Schiedsgutachten abkürzen. Auch im Zusammenhang mit dem Zeitplan war schon ein Schiedsgutachten vorgeschlagen worden.

 

Rz. 25

Muster 10.5: GU-Vertrag – Klausel Schiedsgutachten

 

Muster 10.5: GU-Vertrag – Klausel Schiedsgutachten

Soll in den in diesem Vertrag vorgesehenen Fällen ein Schiedsgutachter entscheiden und können sich die Parteien nicht binnen zwei Arbeitstagen auf einen Sachverständigen einigen, so entscheidet ein vom Präsidenten der IHK _____ zu bestellender Sachverständiger. Die Auslagenvorschüsse für den Schiedsgutachter tragen die Parteien zu gleichen Teilen. Der Sachverständige entscheidet zugleich über die Erstattung seiner Kosten gemäß § 92 ZPO.

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