Landgericht Bonn
_____
Klage
des Architekten _____
– Klägers –
Prozessbevollmächtigte: _____
gegen
den _____
– Beklagten –
Wir werden beantragen,
1. |
den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 22.699,53 EUR nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.5.2018 zu zahlen. |
2. |
den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger weitere 807,80 EUR Anwaltskosten nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. |
I.
Der Kläger macht Architektenhonorar geltend.
Der Beklagte trat im Herbst 2017 an den Kläger heran und bat ihn, für das Grundstück _____ in Bad Honnef Bebauungsvorschläge für ein großzügiges Einfamilienhaus zu erstellen. Falls die Pläne dem Beklagten zusagten, sollte der Kläger den Planungsauftrag erhalten.
Der Kläger erstellte nach ausführlicher Ortsbesichtigung mit dem Beklagten einige Skizzen, die er jeweils mit Kostenschätzungen versah. Anlässlich einer Besprechung vom 16.2.2018 stellte er dem Beklagten diese Vorentwürfe vor. An der Präsentation nahm auch der Mitarbeiter des Klägers, _____, teil. Von den vorgestellten drei Varianten entschied sich der Beklagte für eine voll unterkellerte, eingeschossige Bebauung mit ausgebautem Dachgeschoss und Doppelgarage. Er bat den Kläger, auf dieser Grundlage den Bauantrag fertig zu stellen und einzureichen.
Beweis: Zeugnis des _____, zu laden über den Kläger.
In diesem Zusammenhang sprachen die Parteien auch über das Honorar. Der Kläger schlug die Honorarzone III Mitte vor, womit der Beklagte einverstanden war. Dieses Einverständnis wurde wie folgt auf dem ausgewählten Vorentwurf niedergelegt:
"Plan o.k. Honorarzone III Mitte"
Unterschrift
Auch der Kläger hat auf dem Plan anlässlich der Besprechung vom 16.2.2018 unterschrieben.
Anlage K 1.
Der Kläger begann mit der Planung.
Die Pläne
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Grundrisse Kellergeschoss, Erdgeschoss, Dachgeschoss, |
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Ansichten, |
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Schnitte |
sind alle im Maßstab 1:100 erstellt,
Anlage K 2.
Die Genehmigungsfähigkeit ist...