Rz. 249
Zu den zwingenden gesetzlichen Pflichten des Geschäftsführers[767] gehören insb.
▪ | die Vertretung der GmbH (§ 35 GmbHG), |
▪ | die Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB), |
▪ | die Einberufung der Gesellschafterversammlung (§ 49 Abs. 1 GmbHG), |
▪ | die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung (§ 41 GmbHG), |
▪ | das Unterlassen verbotener Auszahlungen des Stammkapitals (§ 30 GmbHG) sowie |
▪ | bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit die unverzügliche Stellung des Insolvenzantrags (§ 15a Abs. 1 InsO). |
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