Rz. 31

Grundsätzlich kommt auch eine vorbeugende/negative Feststellungsklage in Betracht. An diese Rechtsschutzform ist zu denken, wenn Gefahr besteht, dass durch die Ablehnung der Fahrerlaubnis oder deren Verlängerung vollendete Tatsachen geschaffen werden, wie Kündigung durch den Arbeitgeber wegen fehlender oder anderweitiger Einsatzmöglichkeiten des Fahrerlaubnisbewerbers/-inhabers.[26]

[26] Kopp/Schenke, Vorbemerkung § 40 Rn 33.

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