Rz. 27
Da Geld nur einmal ausgegeben werden kann, besteht jedenfalls über den Grundgedanken des Doppelverwertungsverbots Einigkeit: Wenn Einmalzahlungen bereits auf das Einkommen umgelegt und bei der Festsetzung des Unterhalts angerechnet worden sind, kann der gleiche Betrag nicht noch einmal als Kapitalbetrag im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden![23] Eine doppelte Teilhabe muss verhindert werden.
Rz. 28
Praxistipp:
▪ | Zu beachten ist, dass auch bei Schulden und Verbindlichkeiten (Passiva) das Risiko besteht, dass diese Belastungen mehrfach berücksichtigt werden. Auch hier muss im Grundsatz eine Doppelanrechnung vermieden werden.[24] |
▪ | Eine Überschneidung kann es nicht nur zwischen Unterhalt und Zugewinn, sondern auch mit anderen Ausgleichsbereichen (Gesamtschuldnerausgleich, Versorgungsausgleich (dazu § 2 Abs. 4 VersAusglG), usw. geben). |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen