Zwischen
dem/der _________________________
– Garantiegeber/in –
und dem/der _________________________
– Garantienehmer/in –
wird folgender Ausbietungsgarantievertrag geschlossen:
1. Vertragsgegenstand
Der/die Garantiegeber/in verpflichtet sich gegenüber dem/der Garantienehmer/in für den Fall der Zwangsversteigerung folgenden Grundbesitzes:
Grundstück von _________________________, Flur _________________________, Flurstück Nr.: _________________________, Größe: _________________________ qm, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts in _________________________, Blatt _________________________,
ein Meistgebot in Höhe von _________________________ EUR (i.W. _________________________) zuzüglich Gerichtskosten und eventueller öffentlicher Lasten (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG) abzugeben.
Den Beteiligten ist bekannt, dass durch die getroffene Vereinbarung die Grunderwerbsteuerpflicht nicht umgangen werden kann. Die Grunderwerbsteuer ist bei Erteilung des Zuschlags vom Garantiegeber an das Finanzamt zu begleichen.
2. Schadensersatz
Kommt der/die Garantiegeber/in dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet er/sie gegenüber dem/der Garantienehmer/in für alle hieraus entstandenen Schäden.
3. Vollstreckungsunterwerfung
Hinsichtlich der unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Ansprüche, unterwirft sich der/die Garantiegeber/in der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr/sein gesamtes Vermögen.
4. Gültigkeit
Die getroffene Vereinbarung hat Gültigkeit hinsichtlich sämtlicher bzgl. des betreffenden Grundbesitzes angeordneten Zwangsversteigerungstermine. Sie gilt jedoch längstens bis zum _________________________.
5. Pflichten des/der Garantienehmers
Der/die Garantienehmer/in verpflichtet sich, im Versteigerungstermin weder einen Antrag auf Zuschlagsversagung gemäß § 74a Abs. 1 ZVG (7/10-Grenze), noch einen Antrag auf Sicherheitsleistung nach § 67 ZVG zu stellen. Dies gilt ungeachtet dessen, dass andere Beteiligte eine Bietsicherheit verlangen können.
Darüber hinaus gewährt der/die Garantienehmer/in dem/der Garantiegeber/in zur Finanzierung des Grundbesitzes folgende Konditionen: _________________________
6. Ausschluss der erweiterten Befriedigung nach § 114a ZVG
Ersteigert der/die Garantienehmer/in das betreffende Grundstück, so gilt zwischen den Parteien als vereinbart, dass eine Befriedigungsfiktion nach § 114a ZVG nicht in Betracht kommt.
7. Kosten
Die mit dieser Urkunde verbundenen Kosten trägt der/die _________________________.
8. Schlussbestimmungen
Jeder Vertragsteil beantragt die Erteilung einer beglaubigten Abschrift dieser Urkunde. Der/die Garantiegeber/in beantragt, dem/der Garantienehmer/in eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen, ohne dass es des Nachweises des Entstehens des Anspruches oder dessen Fälligkeit bedarf.