Rz. 1
Vielfach werden ergänzende Eignungs- und Testverfahren durchgeführt bzw. deren Durchführung vom Arbeitgeber verlangt, namentlich
▪ | psychologische Eignungsuntersuchungen, |
▪ | Tests in Assessment-Centern, |
▪ | grafologische Gutachten, |
▪ | werksärztliche oder vertrauensärztliche Untersuchungen, |
▪ | Aids-Test, |
▪ | Genomanalyse, |
▪ | Sicherheitsüberprüfung, |
▪ | Arbeitsproben. |
Rz. 2
Allen vorgenannten Eignungs- und Testverfahren ist gemeinsam, dass sie grds. nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers durchgeführt werden dürfen.
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