Rz. 1

Vielfach werden ergänzende Eignungs- und Testverfahren durchgeführt bzw. deren Durchführung vom Arbeitgeber verlangt, namentlich

psychologische Eignungsuntersuchungen,
Tests in Assessment-Centern,
grafologische Gutachten,
werksärztliche oder vertrauensärztliche Untersuchungen,
Aids-Test,
Genomanalyse,
Sicherheitsüberprüfung,
Arbeitsproben.
 

Rz. 2

Allen vorgenannten Eignungs- und Testverfahren ist gemeinsam, dass sie grds. nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers durchgeführt werden dürfen.

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