Rz. 289

Die Finanzgerichte entscheiden über

öffentliche-rechtliche Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten (also v.a. über Streitigkeiten über Bundes- und Landessteuern und Zölle) sowie
berufsrechtliche Streitigkeiten der Steuerberater.
 

Rz. 290

Hiervon ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit abzugrenzen. Die Verwaltungsgerichte entscheiden über nicht abgabenrechtliche öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

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