Rz. 289
Die Finanzgerichte entscheiden über
▪ | öffentliche-rechtliche Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten (also v.a. über Streitigkeiten über Bundes- und Landessteuern und Zölle) sowie |
▪ | berufsrechtliche Streitigkeiten der Steuerberater. |
Rz. 290
Hiervon ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit abzugrenzen. Die Verwaltungsgerichte entscheiden über nicht abgabenrechtliche öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.
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