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In allen Instanzen sind sämtliche Spruchkörper der Arbeitsgerichte, sog. Kollegialgerichte, d.h. sie sind mit Berufsrichtern und ehrenamtliche Richter besetzt. Der Vorsitzende ist dabei immer ein Berufsrichter. Die ehrenamtlichen Richter stammen dabei je zur Hälfte aus dem Kreis der Arbeitnehmer und dem Kreis der Arbeitgeber und werden jeweils von den Gewerkschaften und von den Arbeitgeberverbänden vorgeschlagen.

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