Rz. 775
Muster 11.60: Gegenvorstellung gegen einen Beweisbeschluss
Muster 11.60: Gegenvorstellung gegen einen Beweisbeschluss
An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
wird namens und in Vollmacht des
□ | Klägers |
□ | Beklagten |
gegen den Beweisbeschluss vom _________________________, zugestellt am _________________________
Gegenvorstellung
mit dem erhoben,
den Beweisbeschluss insoweit zu ändern wie | ||
□ | die Beweislast für die Behauptung, dass _________________________ beim _________________________ gesehen wird und deshalb die Benennung des Zeugen _________________________ beweislich und nicht gegenbeweislich angesehen wurde | |
□ | der _________________________ zum Sachverständigen bestimmt wurde | |
□ | die Vernehmung des _________________________ als Partei angeordnet wurde | |
□ | nicht darüber Beweis erhoben wurde, dass _________________________ | |
□ | _________________________ |
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:
Mit Beweisbeschluss vom _________________________ hat das erkennende Gericht am angeordnet, dass _________________________. Der Beweisbeschluss wurde dem _________________________ am _________________________ zugestellt.
□ | Die Beweisanordnung berücksichtigt nicht, die maßgebliche Beweislastverteilung. Für die entscheidungserhebliche und bestrittene Tatsache, dass _________________________ trägt der _________________________ die Beweislast, weil _________________________. Insoweit ist der vom _________________________ benannte Zeuge _________________________ beweislich und der von der hier vertretenen Partei benannte Zeuge _________________________ lediglich gegenbeweislich zu hören. Da sich aus dem Beweisbeschluss eine andere Beweislastverteilung ergibt, wird gebeten, dies auf die Gegenvorstellung zu korrigieren oder aber in Anwendung von § 139 ZPO darzulegen, weshalb das Gericht von einer anderen Beweislastverteilung ausgeht. | ||||||
□ | Mit der Beweisanordnung wurde der _________________________ zum Sachverständigen bestimmt. Es wird gebeten, dies zu ändern, weil
|
||||||
□ | Mit der Beweisanordnung wurde die Parteivernehmung des _________________________ angeordnet. Dabei hat das Gericht übersehen, dass die Voraussetzungen der Parteivernehmung nicht vorliegen.
|
||||||
□ | Unter Berücksichtigung des derzeitigen Sach- und Streitstandes kommt es nach § _________________________ entscheidungserheblich darauf an, dass _________________________. Die vertretene Partei hat insoweit durch _________________________ Beweis dafür angetreten, dass die die Voraussetzung tragenden Tatsachen vorliegen. Dies berücksichtigt der Beweisbeschluss nicht, sodass er entsprechend zu ergänzen ist. Sollte das Gericht hier anderer Auffassung sein, wird um einen entsprechenden begründenden Hinweis nach § 139 ZPO gebeten. | ||||||
□ | _________________________ |
Rechtsanwalt
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen