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Erben des Erblassers E werden seine drei Kinder. Im Nachlass befindet sich ein Wohngebäude, auf dem noch hypothekarisch gesicherte Darlehensverbindlichkeiten lasten. Außerdem ist damit zu rechnen, dass aus den vergangenen Jahren Einkommensteuernachforderungen seitens des Finanzamts geltend gemacht werden. Die Kinder wollen einerseits die Erbschaft nicht ausschlagen, andererseits aber sicherstellen, dass sie nicht mit ihrem jeweiligen Privatvermögen für Schulden haften, die der Erblasser hinterlassen hat.

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