An das
Amtsgericht
– Grundbuchamt –
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Eigentumswohnung des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, gestorben am _________________________, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, BV Nr. _________________________
hier: Grundbuchberichtigung
Herr _________________________ ist als Eigentümer der oben näher bezeichneten Eigentumswohnung eingetragen. Er ist am _________________________ gestorben und wurde nach dem Erbschein des Amtsgerichts – Nachlassgericht – _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, allein beerbt von Herrn _________________________.
Beweis: Beiliegende Ausfertigung des Erbscheins vom _________________________ – Anlage 1 –, von dem eine unbegl. Fotokopie für die dortigen Akten beigefügt ist. Um Rückgabe der Ausfertigung wird gebeten.
Gemäß beiliegender Vollmacht – Anlage 2 – vertrete ich den Gläubiger, Herrn _________________________. Mein Mandant, Herr _________________________, ist Gläubiger des Erblassers; ausweislich der beiliegenden vollstreckbaren Ausfertigung des Versäumnisurteils des _________________________gerichts _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, hat er gegen den Erblasser eine Forderung von _________________________ EUR zuzüglich Zinsen und Kosten. Die Umschreibung des Titels auf den Alleinerben auf der Schuldnerseite (§ 727 ZPO) steht bevor.
Danach und nach Vollzug der hier beantragten Grundbuchberichtigung soll zu Lasten der bezeichneten Eigentumswohnung und zur Sicherung der Forderung meines Mandanten eine Zwangshypothek im Grundbuch eingetragen werden. Dazu ist die Voreintragung des Alleinerben nach §§ 39, 14 GBO erforderlich.
Im Namen meines Mandanten beantrage ich die Berichtigung des Grundbuchs dahin gehend, dass anstelle des Erblassers der zuvor genannte Alleinerbe als Eigentümer der bezeichneten Eigentumswohnung im Grundbuch eingetragen wird. Der genaue Grundbuchbeschrieb der Eigentumswohnung lautet: _________________________.
Der Wert der Wohnung beträgt ca. _________________________ EUR. Der Antragsteller nimmt Befreiung von den Berichtigungsgebühren gem. Nr. 14110 Anm. Abs. 1 KV GNotKG in Anspruch, weil der Berichtigungsantrag innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall gestellt wird.
Die Kostenrechnung (für Schreibgebühren und Auslagen) und die Eintragungsnachricht nach § 55 GBO können mir übersandt werden.
(Rechtsanwalt)