An das
Landgericht
– Zivilkammer –
_________________________
zu Az. _________________________
Klageerwiderung
In der Rechtssache
des _________________________
– Klägers –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
_________________________
– Beklagten –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
wegen Forderung
legitimiere ich mich für den Beklagten und beantrage
1. |
in erster Linie Klagabweisung, |
2. |
in zweiter Linie für den Fall der ganzen oder teilweisen Stattgabe der Klage die Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts nach § 305 ZPO in den Tenor des Urteils des Inhalts, dass gem. § 2015 BGB die Zwangsvollstreckung bis zum Abschluss des Aufgebotsverfahrens Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ auf reine Sicherungsmaßnahmen beschränkt und außerdem dem Beklagten gem. § 780 ZPO die Beschränkung seiner Haftung für Hauptanspruch, Nebenforderungen und Kosten auf den Nachlass der Erblasserin, der am _________________________ verstorbenen Frau _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, vorbehalten wird. |
Begründung:
Zum Klageabweisungsantrag:
Der Kläger macht gegenüber dem Beklagten als Alleinerben der Frau _________________________, gestorben am _________________________, eine Kaufpreisforderung geltend aus einem Kaufvertrag vom _________________________. Zum einen wird gegenüber dieser Forderung die Verjährungseinrede erhoben, zum anderen die Aufgebotseinrede nach § 2015 Abs. 1 BGB.
Der Beklagte hat, um sein Haftungsrisiko als Alleinerbe der Frau _________________________ zu begrenzen, das Aufgebotsverfahren nach §§ 1970 ff. BGB, §§ 454 ff. FamFG beim zuständigen Amtsgericht _________________________ beantragt. Das Aufgebotsverfahren ist zugelassen und wird unter Az. _________________________ geführt. Termin für den Erlass des Ausschließungsbeschlusses ist bestimmt auf _________________________.
Beweis: Begl. Abschrift des Beschlusses des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ – Anlage –
Vorsorglich beantragt der Beklagte, ihm nach § 305 ZPO die Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass der am _________________________ verstorbenen Frau _________________________ vorzubehalten. Dies ist eine reine Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass wider Erwarten doch die geltend gemachte Kaufpreisforderung als bestehend angesehen werden sollte. Die Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf reine Sicherungsmaßnahmen ist eine Rechtsfolge aus § 782 ZPO. Der weitere Vorbehalt beruht auf § 780 ZPO.
(Rechtsanwalt)