Rz. 12
Die Fahrerschutzversicherung ist im Gegensatz zur Insassenunfallversicherung keine Summenversicherung, sondern eine Schadenversicherung.[19] Die Fahrerschutzversicherung ist eher vergleichbar mit einer Kaskoversicherung und vom Grundsatz her eine Restschadenversicherung.[20] Es handelt sich um einen vertraglichen Anspruch auf Schadenersatz.
Versichert ist der Fahrer des versicherten Fahrzeugs bei dessen Lenkung, so dass Unfälle außerhalb des reinen Fahrbetriebs nicht versichert sind, also nicht Unfälle beim Einsteigen oder Aussteigen, beim Beladen oder Entladen.[21]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen