Rz. 7

Bei dieser Messanlage kommt es auf eine exakte und sorgfältige Verarbeitung der Sensorlage an. Die piezoelektrischen Sensoren bestehen dabei aus einem Kabel, welches in einen gefrästen Kanal in die Fahrbahndecke eingelassen wird (Abbildung 1 (b), Rdn 2). Die Fräsnut wird dann mit einer flexiblen Gummimasse gefüllt, die den Gewichtsdruck der Fahrzeuge auf das Sensorkabel überträgt. Hier gelten für den Einbau der Sensoren die Piezorichtlinien der PTB, in denen hohe Anforderungen an die eingebauten Sensoren und den Fahrbahnbelag gestellt werden. So soll der Fahrbahnbelag 2 m vor und hinter den Sensoren eben und homogen sein und keine auffälligen Stellen (Ausbesserungen, Regenabflüsse, usw.) haben. Mögliche Fahrbahnaufwölbungen durch Spurrillen oder Bremsvorgänge dürfen jeweils 3 cm (Spurrillen) bzw. 1 cm (Queraufwölbungen) nicht überschreiten. Offensichtliche Fahrbahnrisse dürfen im Messstellenbereich nicht auftreten.

 

Rz. 8

Die Sensoren müssen fest mit dem Fahrbahnbelag verbunden sein und die Vergussmasse muss nach Anleitung bündig oder leicht erhaben mit der Fahrbahn abschließen. Auch die Sensoren dürfen keine Risse aufweisen. Die Lage der Sensoren darf dabei kaum von den Vorgaben (– 0,5 % – + 1,0 %) abweichen.

 

Rz. 9

Die Sensoren liegen in der Fahrbahn und werden tagtäglich von vielen, auch schweren, Fahrzeugen überquert. Typischerweise finden an Messstellen auch immer wieder starke Bremsungen statt, die eine starke Kraft auf die Fahrbahnoberfläche ausüben. Zusätzlich dazu kommen große Temperaturschwankungen zwischen dem Hochsommer und dem tiefsten Winter. Somit sind die Sensoren intensiven Belastungen ausgesetzt und können mit der Zeit ihre Position in der Fahrbahn verändern. Auch kann es zu Beschädigungen kommen, wenn z.B. im Winter Räumfahrzeuge über die Sensorflächen fahren.

 

Rz. 10

Bei beschädigten Sensorlagen können Fahrbahnschwingungen die Sensoren auslösen und es kann zu Fehlmessungen kommen. Wenn das Messgerät selbstständig die Fehlmessungen erkennt, steigt dabei die Annullationsrate. Deshalb ist in den Richtlinien auch festgelegt, dass bei einem Anteil der verworfenen Messungen von 20 % die Messstelle nicht mehr verwendet werden darf.

 

Rz. 11

Die Sensorbereiche müssen, wie auch die Messanlage, geeicht und einer Kontrolle unterzogen werden. Ist in die Anlage dabei ein intelligenter Piezo-Vorverstärker (IPV) integriert, findet diese Kontrollroutine jährlich statt. Bei Anlagen ohne IPV ist eine halbjährliche Wartung vorgeschrieben.

 

Rz. 12

Kommt es zu einer Fehlmessung und befindet sich zufällig ein Betroffenenfahrzeug im Sensorbereich, könnte hier eine Fehlzuordnung des festgestellten Geschwindigkeitswertes stattfinden.

 

Rz. 13

Bei einer Schrägfahrt wird vom Betroffenenfahrzeug ein längerer Weg zurückgelegt, als in der Berechnung beachtet wird. Daher misst eine Messanlage dieses Typs in diesem Fall eine niedrigere Geschwindigkeit als in der Realität vom Betroffenen gefahren wurde.

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