Rz. 41

Aufgrund schlechter Bildqualität können die Auswerteanforderungen gegebenenfalls nicht erfüllt werden.

Die digitale Signatur der Falldateien (Schloss-Symbol) kann beim Öffnen mit einer zugelassenen Software (BiffProcess) nicht korrekt angezeigt. Nur wenn das Schloss unversehrt dargestellt wird, darf das Foto ausgewertet werden.

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