Rz. 50

Die Sensorlage an der Vorfallstelle war im Teerverbund verschoben, wodurch die geeichten Abstände derselben nicht mehr stimmig sind. Ein Sachverständigengutachten wird ergeben, dass sich hierdurch fehlerhafte Geschwindigkeitswerte ergeben und mithin die Messung ungültig ist.
Auf dem Messfoto ist die gesamte Sensorlage nicht zu sehen. Eine sachverständige Überprüfung wird ergeben, dass sich außerhalb des Bildausschnittes ein weiteres Kfz befunden haben könnte, das die Messung auslöste.

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