Dr. rer. nat. Björn Siemer
1. Informationen zum Gerät
Rz. 52
Die Anforderungen an die Sensoren und Wandler stationärer Messstellen der Bauart M5 sind identisch mit denen der Bauart M42. Daher ist auch ein erstellter Prüfschein für die Bauart M42 für die Bauart M5 gültig. Bei dem Messgerät M5 handelt es sich um eine Weiterentwicklung der M42-Anlage, weshalb in diesem Abschnitt beide Anlagen zusammengefasst behandelt werden.
Das Messgeräte Truvelo M42 vom Hersteller VDS gibt es jeweils in einer mobilen und in einer stationären Ausführung, wobei die Truvelo M42 kaum noch im Betrieb ist.
Bei diesen Messanlagen werden zwei Geschwindigkeitsmesswerte aus vier Sensoren gewonnen (Abbildung 3, Rdn 53).
Rz. 53
Abbildung 3: Messprinzip der Geschwindigkeitsanlagen M42 und M5. Hier liegen zwei voneinander unabhängige Messstrecken vor (Sensoren 1–3 und 2–4).
Rz. 54
Ein Fahrzeug überfährt zuerst die Sensoren 1 und 2 und startet zwei unabhängige Zeitmessungen, die beim Überfahren der Sensoren 3 und 4 jeweils gestoppt werden. Die beiden Messstrecken betragen jeweils 1,5 m. Die einzelnen Messstrecken (Sensoren 1 und 2) müssen dabei bei stationären Anlagen mindestens um 0,45 m versetzt in die Fahrbahn eingelassen sein.
Rz. 55
Bei mobilen Anlagen werden die Sensoren über die Fahrbahn gespannt, wobei die Entfernung voneinander von dem verwendeten Befestigungsmaterial abhängig ist. Für die mobile Version werden dabei optische Sensoren verwendet, die aber nach dem gleichen Messprinzip arbeiten wie piezoelektrische Sensoren. Letztere werden bei der stationären Anlage verwendet.
Die beiden ermittelten Geschwindigkeitswerte werden verglichen und der niedrigere von beiden wird dann vorgeworfen.
Bei beiden Systemen gibt es eine relativ eng definierte Fotoposition, anhand derer die Korrektheit einer Messung größenordnungsmäßig überprüft werden kann. Zur einfachen Auswertung sind dafür nach dem letzten Sensor zusätzliche Weißmarkierungen auf die Fahrbahnoberfläche aufgebracht (Abstand je 0,5 m).
Die Fotodokumentationen werden bei der Verwendung einer digitalen Kamera mit Zusatzinformationen in einer Falldatei zusammengefasst, digital signiert und verschlüsselt.
a) Technische Daten
Rz. 56
Messbereich |
10 km/h–200 km/h |
Blitzdauer |
1/1000 s |
Blitzfolge |
max. 2 Blitze pro s |
Abstand der Sensoren |
1,5 m |
Überwachbare Fahrbahnen |
1–3 |
Temperaturbereiche der Truvelo M4² und der M5 |
Messgerät |
– 20°C bis + 60°C |
b) Toleranzen
Rz. 57
Geräteintern werden die beiden ermittelten Messwerte miteinander verglichen. Weichen diese um mehr als ± 2 km/h voneinander ab, wird die Messung verworfen. Vorgeworfen wird bei einer gültigen Messung der kleinste Geschwindigkeitswert.
Der Sensorabstand der mobilen Anlage darf vom richtigen Wert von 1,50 m höchstens um – 0,5 bis + 1 cm abweichen.
c) Eichung
Rz. 58
Die Sensoren werden gemäß der PTB-Richtlinien geeicht.
Bei der M5 handelt es sich um ein modulares System, bei dem verschiedene geeichte Komponenten miteinander verknüpft werden können. Die Sensorlagen müssen dabei alle sechs Monate gewartet werden.
Die Verkehrsfehlergrenzen betragen ± 3 km/h bei Messwerten bis 100 km/h und ± 3 % bei Werten über 100 km/h. Die errechneten Werte sind auf den nächsten ganzzahligen Wert aufzurunden.
2. Einrichtung der Messstelle/Messdurchführung
Rz. 59
Vor dem Beginn der Messung sind die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Testroutinen (z.B. Kalibrierungsfoto) durchzuführen.
Bei dem modularen Messsystem M5 ist darauf zu achten, dass alle Messanlagenteile gültig geeicht sind und nachvollziehbar ist, welche Modulkomponenten Verwendung fanden.
Bei der mobilen Messung ist der aufmerksame Messbetrieb zu gewährleisten. So muss darauf geachtet werden, dass sich keine Gegenstände im Bereich der Messstrecke auf der Fahrbahn befinden und dass die Messfühler gut und fest verspannt auf der Fahrbahn aufliegen.
3. Auswertekriterien
Rz. 60
Nach dem Überfahren des letzten Sensors ergibt sich eine Verzögerung bis zum Auslösen des Fotos. Trotzdem sollte sich das Fahrzeug noch mit einem Teil in der Messstrecke befinden. Sind bei mehrspurigen Straßen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig innerhalb der Messstrecke, muss auf die Auswertung verzichtet werden.
Bei der Bildauswertung ist darauf zu achten, ob die Geschwindigkeitsdifferenz von ± 2 km/h zwischen den beiden Strecken eingehalten wurde. Größere Abweichungen sprechen für einen Defekt des Kabels oder der Messanlage.
4. Technische Fehlermöglichkeiten
a) Messaufbau (Messbeamter)
Rz. 61
Die Abstände der Sensoranlagen wurden nicht eingehalten und nicht korrekt dokumentiert.
Der aufmerksame Messbetrieb wurde nicht eingehalten.
Es wurden nicht geeichte Module eingesetzt oder eingesetzte Module falsch dokumentiert.
In der Verantwortung des Betreibers (Messbeamten) liegt die Unversehrtheit des Sensorbereichs. Hier dürfen keine sichtbaren Beschädigungen auftreten, weshalb die Messfläche bei jedem Besuch des Messbeamten (Fotoentnahme, Kontrolle) zu überprüfen ist. Eine solche Überprüfung sollte auch ordnungsgemäß dokumentiert werden.
b) Auswertung (Behörde)
Rz. 62
Die Auswertekriterien sind nicht erfüllt worden.
Das Schloss-Symbol wurde nicht korrekt innerhalb der Auswertesoftware angezeigt, wodurch die Authentizität und Integrität der Falldatei nicht bestätigt werden kann.
c) Technische Fehler (Gerät)
Rz. 63
Bei dieser ...