Prof. Karl-Otto Bergmann, Dr. Carolin Wever
Rz. 193
Auch wenn das Ob des Qualitätsmanagements und insofern auch das Risikomanagement im SGB V gesetzlich geregelt sein mag, so bleibt das Wie dem einzelnen Leistungserbringer überlassen, der aus einer steigenden Flut von Angeboten dasjenige Konzept heraussuchen muss, das sich in den konkreten Arbeitsalltag am besten integrieren lässt. Bei der Verwendung von Internet und KI sind die Cyberrisiken beträchtlich. Sie werden als "größtes Geschäftsrisiko" eines modernen Krankenhauses angesehen.
1. Externes Risikomanagement
Rz. 194
Es gibt diverse externe Risikomanagement-Anbieter, die vor allem aus dem Bereich der Versicherungsunternehmen und der Makler stammen, z.B. die Gesellschaft für Risikoberatung (GRB) der Ecclesia-Gruppe, die Medi-Risk der Bayerischen Versicherungskammer und das Funk Health Care Consulting der Funk-Gruppe. Hierneben gibt es jedoch noch andere Anbieter aus der freien Wirtschaft. Die Kosten für die Tätigkeit des Beraterteams, das aus Risk-Managern, Medizinern, Juristen und einem Pflegeverantwortlichen oder Verwaltungsleiter besteht, sind zunächst erheblich. Viele Krankenhäuser schrecken daher vor dieser Form des Risikomanagements zurück, auch wenn das spezielle Beratungsteam auf die jeweilige Klinik abgestimmt ist, Analysen erstellen kann und Soll-Konzeptionen entwickelt. Die Beratungsteams leisten hierbei "Hilfe zur Selbsthilfe", indem sie quasi als Moderatoren die Mitarbeiter des Krankenhauses dazu anregen, aus den Erkenntnissen des Beratungsteams eine Lösung für dieses spezielle Krankenhaus bzw. die spezielle Praxis zu finden. Ziel ist ein Risikomanagement ohne kontinuierliche Hilfe von außen, das sich in der Klinik oder der Praxis weiter entwickelt.
2. Risikomanagement auf der Makroebene
Rz. 195
Ein gelebtes "Risikomanagement" mit Risk-Managern im Krankenhaus ist sehr arbeits- und daher auch kostenintensiv, es bindet finanzielle Mittel und kann teils auch nur abteilungsweise durchgeführt werden. Deshalb kann der Krankenhausträger Risikomanagement auch kostengünstiger auf die Makroebene verlagern. Zwar werden dann nicht "Schwachstellen" des jeweiligen Krankenhauses von externen Fachleuten überprüft, aber externe Arbeitsergebnisse werden in das eigene Klinikleben implantiert.
3. Neue Entwicklungen
Rz. 196
Nachdem der 108. Deutsche Ärztetag in Berlin im Jahre 2005 Entschließungen zum Hauptthema "Ärztliches Fehlermanagement/Patientensicherheit (Tagungsordnungspunkt VII)" gefasst hat, hat die Bundesärztekammer im Curriculum ein "Ärztliches Qualitätsmanagement" eingerichtet. Die ÄZQ (Ärztliche Zentralstelle für Qualitätssicherung) hat unter www.forum-patientensicherheit.de Informationen zum Thema Patientensicherheit zur Verfügung gestellt. Als Netzwerk für bestehende Initiativen und Projekte agiert das "Aktionsbündnis Patientensicherheit".
Auch das Aktionsbündnis Patientensicherheit widmet sich dem Risikomanagement, wobei in verschiedenen Arbeitsgruppen schwerpunktmäßig einzelne Themen behandelt werden, z.B. die Eingriffsverwechslung, die Patientenidentifikation oder der Medikationsfehler. Es gibt auch eine Arbeitsgruppe zu CIRS (siehe Rdn 197) im Krankenhaus und eine weitere Arbeitsgruppe zu dem Thema Behandlungsfehlerregister. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat außerdem einen "Kerndatensatz" entwickelt, also einen EDV-Dokumentationsstandard für Fälle von Medizinschäden und (vermuteten) Behandlungsfehlern. Dieser Kerndatensatz wird den Nutzern, z.B. Versicherungswirtschaft, GKV, MDK, oder Rechtsmedizin zur Verfügung gestellt, damit die Register, die bestehen, strukturiert, aufgearbeitet und weitergeführt werden können. Man verspricht sich hiervon einen kontinuierlichen registerübergreifenden Dialog und eine koordinierte Zusammenarbeit in Sachen Risiko-Management und Behandlungsfehlerprävention.
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit wird sich jährlich schwerpunktmäßig mit einigen Themen aus dem Risikomanagement beschäftigen, z.B. der Hygiene der Hände oder Arzneimitteltherapiesicherheit.
Rz. 197
Eine besondere Bedeutung erlangen die Fehlermeldesysteme. So hat die Kassenärztliche Vereinigung mit dem Critical Incident Reporting System (CIRS) ein computerbasiertes Fehlersystem eingeführt. Jeder Arzt kann unter www.cirsmedical.de Fehler und Beinahefehler über das Internet anonym dokumentieren. Ziel ist es, durch eine positive Fehlerkultur die Prävention von Fehlern zum Allgemeingut werden zu lassen.
Neben dem bundesweiten System zur Qualitätssicherung bestehen auch interne CIRS-Varianten, die ausschließlich innerhalb einer Klinik oder eines Klinikverbandes genutzt werden.
4. Risikomanagement und Patientenrechtegesetz
Rz. 198
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten enthält in Art. 2 Ziff. 8 eine Erweiterung des § 137 SGB V, nämlich ...