Rz. 114
Die Verbindungsrente kommt z.B. in Betracht bei einem Haushaltsführungsschaden in einer Doppelverdienerehe. Das nachfolgende Beispiel folgt dem Fall, den der BGH am 29.3.1988 (zfs 1988, 204) entschieden hat. Es ging nicht um eine Kapitalisierung, sondern um die laufende Regulierung.
Beispiel
Frau H und Herr H führten eine Doppelverdienerehe. Den Haushalt haben sie sich geteilt. Die Ehefrau wird getötet. Der Witwer hat einen Anspruch wegen Ausfalls der Haushaltsführung durch die Frau von jährlich 5.400 EUR "für die Dauer der statistischen Lebenserwartung der Ehefrau, längstens aber bis zu seinem Tode" (BGH).
Stichtag 1.1.2005. Alter am Stichtag: beide 38 Jahre. Wie hoch ist der Barwert? Es handelt sich um eine Verbindungsrente, und zwar, da sie mit dem Tod der ersten Person endet, eine Rente auf das kürzere Leben.
a) Berechnung nach Empfehlung Nehls
Rz. 115
Hier ergibt sich eine näherungsweise Lösung mit den Tabellen 1 und 2 (Anlage 15 im Anhang, vgl. § 14 Rdn 19 f.). Welches ist der einschlägige Faktor?
Vorfragen: Wie hoch ist der Rechnungszinsfuß und wie viele Jahre sind anzusetzen? Zugrunde zu legen ist wieder ein reduzierter Kapitalmarktzinsfuß von 3,75 % und eine Inflationsrate von 1,25 %. Der Haushaltsführungsschaden hängt von der Rentendynamik der Tarife im öffentlichen Dienst ab. Nach diesen Tarifen ist der Schaden berechnet worden. Die Gehälter im öffentlichen Dienst werden zukünftig wenigstens in Höhe der Inflation steigen. Der Rechnungszinsfuß lautet (3,75 minus 1,25 gleich) 2,5 %. Zu rechnen ist auf das kürzere Leben. Mit 38 Jahren hat der Mann eine durchschnittliche Lebenserwartung von 40,11 Jahren und die Frau von 45,02 Jahren. Faktor bei 40 Jahren also 25,441 und Barwert (25,441 mal 5.400 EUR gleich) 137.219 EUR.
b) Versicherungsmathematische Einwendungen
Rz. 116
Versicherungsmathematisch wird gegen den Faktor 25,441 eingewandt, er sei nicht aus einer Tabelle entnommen worden, in der die Sterbewahrscheinlichkeit bereits eingearbeitet ist. Die Arbeit mit Lebenserwartung und Zeitrente sei falsch. Der Vorwurf wird zu Unrecht erhoben. Die Sterbewahrscheinlichkeit ist in den Lebenserwartungen berücksichtigt. Und es ist hier nur die niedrigste Lebenserwartung, die des Mannes, berücksichtigt worden.
c) Lösung durch "capitalisator"
Rz. 117
Der "capitalisator" ermittelt folgenden versicherungsmathematischen Barwert: – Sterbetafel 2005/2007, Verbindungsrente auf zwei Leben, und zwar auf das kürzere, Mann/Frau Alter 38 Jahre, sofort beginnend, lebenslänglich, Kapitalzinsfuß 3,75 %, Rentendynamik 1,25 % (Rechnungszinsfuß 2,5 Prozent), Jahresrente (Startwert) 5.400 EUR – 133.388 EUR.
d) Berechnungsweise Versicherer
Rz. 118
Liegt ein "wichtiger Grund" nicht vor, wird die Assekuranz zu folgendem Angebot bereit sein – es wird unterstellt, dass die Assekuranz die Jahresrente in Höhe von 5.400 EUR akzeptiert:
▪ |
Laufzeit nur bis 75 Jahre, danach sei man nicht mehr in der Lage, im Haushalt zu arbeiten; |
▪ |
Faktor nach Küppersbusch/Höher (a.a.O., 13. Auflage) 5 %, Alter Mann/Frau 35 Jahre: maximal Faktor 16,992 (Tabelle II/17, Verbindungsrente lebenslänglich), der Barwert zwischen 91.757 EUR statt 133.388 EUR. |
e) Berechnung durch Gericht
Rz. 119
Liegt ein "wichtiger Grund" vor, würde ein Gericht etwa 133.000 EUR zusprechen.
Rz. 120
Beachte
Die Wahrscheinlichkeit der Wiederverheiratung ist zu beachten. Deshalb sind von den oben errechneten Beträgen Abschläge vorzunehmen.