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Selbstverständlich gelten auch im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung die allgemeinen Beweisgrundsätze. Danach ist es Aufgabe des Anspruchstellers, sämtliche anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale nachzuweisen. Hierfür kommen ihm u.U. Beweiserleichterungen wie zum Beispiel das Institut des Anscheinsbeweises zugute

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