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Um die Beweissituation zu verbessern, sollte stets geprüft werden, ob durch eine Abtretung eine Konzentration der Ansprüche in einer Person herbeigeführt werden kann. Der Wirksamkeit einer solchen Abtretung steht es grundsätzlich nicht entgegen, dass sie augenscheinlich den alleinigen Zweck verfolgt, sich einen prozessualen Vorteil zu verschaffen. Die Rechtsprechung[36] berücksichtigt allerdings die durch eine Abtretung gewonnene Zeugenaussage und das in der Regel hohe Interesse des Zedenten am Ausgang des Rechtsstreits im Rahmen der Beweiswürdigung.

[36] BGH WM 1985, 613, 614; OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 753, 754.

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