Rz. 197
Neben den (wenigen) Fallgestaltungen von Testamenten, die auf den Erhalt von SGB II-Mitteln abzielten, hat sich die Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit beschäftigt mit:
▪ | der Gewährung des Kinderzuschlags nach § 6 a BKGG trotz §§ 6 a BKGG, 11–13 SGB II; angeordnet war Testamentsvollstreckung mit der Aufgabe "nach Möglichkeit aus den Früchten des Vermögens dauerhaft Zuwendungen zu sichern". |
▪ | der Gewährung von Jugendhilfe (SGB VIII) und der Heranziehung zu den Kosten vollstationärer Leistungen nach § 92 Abs. 1 a SGB VIII aus Vermögen (i.V.m. § 90 Abs. 1 SGB XI); angeordnet war zeitlich befristete Testamentsvollstreckung.[230] |
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