Eberhard Rott, Dr. Michael Stephan Kornau
Rz. 21
Die Wertigkeit von Münzen kann in zwei Bereiche eingeordnet werden: den Materialwert, wie zum Beispiel bei Edelmetallen wie Gold, Silber, Platin und Palladium, sowie bei kursgültigen oder noch umtauschfähigen Münzen das aufgeprägte Nominal (Nominalwert).
Praxishinweis
Der Umtausch von DM-Münzen ist zum amtlichen Umtauschkurs bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank gebührenfrei und ohne zeitliche und betragliche Grenze möglich. Ausländische Währungen (vor der Euroeinführung) können unter Beachtung der Fristen im Ausgabeland umgetauscht werden.
Rz. 22
Daneben können Münzen je nach Typ einen dritten Wert, den sog. Sammlerwert entwickeln, der sowohl über dem Material- als auch dem Nominalwert liegen kann. Hierbei sind als wertbeeinflussende Faktoren die Nachfrage am Markt, das vorhandene Angebot sowie die Erhaltung zu nennen. Aus diesem Grund muss der Testamentsvollstrecker sorgfältig mit den Nachlassgegenständen umgehen, wenn sich Anhaltspunkte zeigen, die auf die Wertigkeit der Münzen schließen lassen.
Rz. 23
Neben Münzen können sich auch Medaillen im Nachlass befinden. Bei Medaillen handelt es sich um Gedenk- oder Schauprägungen zu besonderen Ereignissen und Themen, für Ehrungen oder als Objekte der Kunst. Meist werden moderne Medaillen in einfacher Ausführung am Zweitmarkt aufgrund des Motives bzw. Themas, welches unterschiedlich große Sammlerkreise anspricht, oder aber wegen des Materialwerts (Edelmetall) gehandelt.
Rz. 24
Des Weiteren können sich historische Medaillen im Nachlass befinden. Hierbei ist zu prüfen, ob es sich um Originale oder aber um weit verbreitete neuere Nachprägungen handelt. Manche historischen Medaillen können am Markt erhebliche Preise erzielen.
Praxishinweis
Meist werden Medaillensammlungen im Kontext eines bestimmten Themengebiets (z.B. Ereignis, Ort, Person, Beruf, Tier) aufgebaut. Dies sollte der Testamentsvollstrecker erkennen, um weitere Recherchen und eine Beurteilung durchführen zu können.
Rz. 25
Außerdem können sich im Nachlass sogenannte Kunstmedaillen befinden. Dabei handelt es sich um Medaillen, welche in ihrer Gestaltung die typische Form von Münzen und Medaillen verlassen können. Der Übergang zur Kleinplastik kann hierbei fließend sein. Als Ausgangspunkt zur Beurteilung sollte versucht werden, sich auf vorhandene Unterlagen und Literatur des Erblassers zu stützen. Unbedingt sind Recherchen, ggf. unter Heranziehung von Experten, vorzunehmen, da auch Kunstmedaillen durchaus einen höheren Wert im Nachlass darstellen können.
Praxishinweis
Zur Beurteilung der Kunstmedaille und für die weitere Recherche sollte der Medailleur, also der Künstler, der die Medaille entworfen und ggf. auch selbst hergestellt hat, bestimmt werden, was meist durch die Signatur auf der Medaille oder auf deren Rand möglich ist.