I. Muster

 

Rz. 6

Muster 11.2: Vereinigung mit dem Stammgrundbuch

 

Muster 11.2: Vereinigung mit dem Stammgrundbuch

I. Vorbemerkung

Wir sind eingetragene Miteigentümer des in _________________________, _________________________ belegenen Grundbesitzes, eingetragen in dem Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________.

In Abt. II Nr. _________________________ des Grundbuches ist ein Erbbaurecht für die Dauer von _________________________ Jahren eingetragen. Erbbaurechtsausgeber war ursprünglich die Freie und Hansestadt Hamburg.

Dieses Erbbaurecht wurde gemäß Teilungserklärung vom _________________________ – UR-Nr. _________________________/_________________________ des Notars _________________________ in _________________________ – in Wohnungserbbaurechte aufgeteilt. Für die Wohnungserbbaurechte wurden die Grundbücher _________________________ Blätter _________________________ bis _________________________ angelegt.

Die Miteigentumsverhältnisse an dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück entsprechen mittlerweile den Berechtigungsverhältnissen an den Wohnungserbbaurechten, da sämtliche Wohnungserbbauberechtigte von der Stadt entsprechende Miteigentumsanteile erworben haben (siehe Rdn 7).

Die Grundstückseigentümer und Wohnungserbbauberechtigten beabsichtigen nunmehr die Aufhebung der Wohnungserbbaurechte vorzunehmen und das Grundstück sodann gemäß der ursprünglichen Teilungserklärung wieder in Wohnungs- und Teileigentum aufzuteilen.

II. Einigung/Grundbucherklärungen

1. Die Eigentümer und Wohnungserbbauberechtigten sind sich hiermit über die Aufhebung der Wohnungserbbaurechte sowie des Erbbaurechts einig und bewilligen und beantragen die Eintragung dieser Rechtsänderungen in die Grundbücher.

2. _________________________ unterstellt hiermit seinen _________________________/_________________________ Miteigentumsanteil am Grundstück der im Grundbuch von _________________________ Blatt _________________________ eingetragenen Grundschuld mit/ohne Brief, nämlich

 
Nr. _________________________: EUR _________________________ für _________________________,

jeweils nebst Zinsen und etwaiger Nebenleistungen als weiteres Pfand und bewilligt und beantragt die Eintragung der Nachverpfändung in das Grundbuch, soweit erforderlich.

Unter Bezugnahme auf die entsprechende Grundschuldbestellungsurkunde unterwirft sich _________________________ hinsichtlich der nachverpfändeten Miteigentumsanteile der sofortigen Zwangsvollstreckung im Sinne des § 800 ZPO in der Weise, dass diese gegen den jeweiligen Eigentümer zulässig sein soll und bewilligt und beantragt die Eintragung in das Grundbuch, soweit erforderlich.

_________________________ Alternative (Pfanderstreckung von Grundpfandrechten, soweit noch keine Gesamthaft Wohnungserbbaurecht und Miteigentumsanteil am Grundstück besteht):

3. Unter Bezug auf die Teilungserklärung vom _________________________ – UR-Nr. _________________________/_________________________ des Notars _________________________ in _________________________ – nebst Änderung vom _________________________ – UR-Nr. _________________________/_________________________ des Notars _________________________ in _________________________ – wiederholen die Eigentümer die darin enthaltenen Erklärungen unter der Maßgabe, dass anstelle der Wohnungserbbaurechte nunmehr Wohnungseigentum begründet werden soll. (siehe Rdn 8).

Die Teilungserklärung vom _________________________ – UR-Nr._________________________/_________________________ des Notars _________________________ in _________________________ – nebst Änderung vom _________________________ – UR-Nr. _________________________/_________________________ des Notars _________________________ in _________________________ – lagen bei Beurkundung jeweils in beglaubigter Abschrift vor. Die Vertragsteile erklären, dass ihnen der Inhalt der vorgenannten Urkunden bekannt ist. Der Inhalt dieser Urkunden wird damit Gegenstand und rechtlicher Bestandteil der heutigen Beurkundung. Sie verzichten auf das Verlesen und das Beifügen zu dieser Urkunde. Über die Bedeutung des Verweisens wurde belehrt.

In Ergänzung bzw. Abänderung der bisherigen Eigentumsverhältnisse wird Folgendes bestimmt:

Eigentumsrechtlich werden die Wohnungseigentumseinheiten wie folgt zugeordnet:

 
Einheit Nr. _________________________ _________________________ zu Alleineigentum,
Einheit Nr. _________________________ _________________________ zu je ½-Miteigentumsanteil,
Einheit Nr. _________________________ _________________________ zu Alleineigentum,
Einheit Nr. _________________________ _________________________ zu Alleineigentum.
_________________________ ggf. weitere Änderungen:  

Die Belastungen an den Miteigentumsanteilen sollen sich nach Bildung von Sondereigentum an dem jeweiligen Wohnungseigentum des Miteigentümers fortsetzen.

Die Eigentümer sind sich über die vorstehenden Rechtsänderungen einig (§ 4 WEG) und bewilligen und beantragen die Eintragung der Rechtsänderungen in die Gr...

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