Rz. 157
Muster 11.25: Pfändungsbeschränkung nach § 863 ZPO
Muster 11.25: Pfändungsbeschränkung nach § 863 ZPO
Amtsgericht in _________________________
– Vollstreckungsgericht –
In der Zwangsvollstreckungssache
Meier ./. Müller
Az. _________________________
beantrage ich namens und in Vollmacht des Schuldners, die mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts München vom 23.4.2016 erfolgte
Pfändung des Mietzinses
gegenüber Frau Manuela Berger als Drittschuldner
gemäß § 863 ZPO
aufzuheben.
Begründung:
Der Schuldner benötigt den Mietzinserlös uneingeschränkt als Unterhalt für sich und seine Familie, bestehend aus seiner Ehefrau Ulrike und seinen Kindern
Jan, geboren am 29.9.2010 sowie Manuel, geboren am 5.7.2015.
Aus dem beigefügten beglaubigten Testament der verstorbenen Mutter des Schuldners vom 24.2.2015 ergibt sich, dass der Schuldner alleiniger Erbe ist. Die Mutter des Schuldners hat nach § 2338 BGB verfügt, dass der Schuldner nur Vorerbe ist. Die beiden Enkel der Erblasserin bzw. die Kinder des Schuldners sind als Nacherben für den Fall des Todes des Schuldners eingesetzt.
Der Schuldner selbst ist vermögenslos. Am 14.5.2015 hat er zum Az. _________________________ beim Amtsgericht München die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Das Vermögensverzeichnis ist in Kopie beigefügt.
Der Nachlass ist hingegen schuldenfrei. Die Mietzinserträge belaufen ausweislich des beigefügten Mietvertrages auf jährlich 12.000 EUR nach Abzug der laufenden Verwaltungskosten.
Dieser Betrag reicht gerade zur Deckung des standesgemäßen Unterhalts des Schuldners und seiner Familie aus. Das gesamte ererbte Vermögen ist somit dem Gläubiger entzogen.
(Rechtsanwalt)
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