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Der Gerichtsvollzieher ist eine in den Gerichtsablauf eingebundene Person, auch wenn er nur locker über die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle in den Ablauf der gerichtlichen Tätigkeit einbezogen ist. Neben der ihm obliegenden Kerntätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann der Gerichtsvollzieher auch Zustellungen bewirken.

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