Rz. 10

Wenn sich die Panne oder der Unfall im Ausland (Geltungsbereich nach A.3.4 AKB 2015 ohne Deutschland) und mindestens 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ereignet, erbringt der Versicherer nach A.3.8.1 AKB 2015 folgende Leistungen:

Ersatzteilversand,
Fahrzeugtransport,
Mietwagen,
Fahrzeugverzollung und -verschrottung.
 

Rz. 11

Bei einem Fahrzeugdiebstahl sind folgende Leistungen versichert:

Kosten der Fahrzeugunterstellung, wenn das gestohlene Fahrzeug wieder aufgefunden wird, höchstens für zwei Wochen,
Mietwagenkosten für einen bestimmten Zeitraum, der im Versicherungsschein genannt wird,
Kosten der Fahrzeugverzollung und -verschrottung.

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