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Kommt es bei Nacht zu einer Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger, so stellt sich immer die Frage, aus welcher Entfernung der Fußgänger vom Fahrzeugführer wahrgenommen werden konnte. Zur Beurteilung dieser Frage ist ein Lichttechniker als Sachverständiger einzuschalten, nicht etwa ein Augenfacharzt.

Das Fachwissen insbesondere zur Blendungsempfindlichkeit eines Augenarztes reicht regelmäßig nicht aus, um die komplexen Probleme des Dunkelheitsunfalls beurteilen zu können. Weiterhin ist darauf zu achten, ob vom Sachverständigen Versuche zur Erkennbarkeit des Fußgängers im Unfallbereich vorgenommen werden.[51]

[51] Vgl. insoweit Freyschmidt/Krumm, Rn 883.

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