Rz. 114
Der Betroffene ist zudem über die bestehenden Betroffenenrechte zu informieren. Dies sind die folgenden:
▪ | Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO; |
▪ | Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO; Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO; |
▪ | Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO; |
▪ | Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO |
▪ | Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO |
Der Betroffene hat zudem ein Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Auch hierüber ist er zu informieren.
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