Rz. 171
Die Begründung der Rechtsbeschwerde muss enthalten:
▪ | Die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und dessen Aufhebung beantragt werde (Rechtsbeschwerdeanträge), | ||||
▪ | die Angabe der Rechtsbeschwerdegründe, und zwar
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