Rz. 71

Durch ein ambulantes und damit kostenfreies[230] Beratungs- und Therapieangebot[231] sollen individuelle sowie familienbezogene Probleme geklärt und bewältigt werden.[232] Die Erziehungsberatung geht also in Abgrenzung zu § 16 SGB VIII über eine rein präventive Tätigkeit hinaus.[233] Die Leistung richtet sich an Minderjährige, junge Volljährige, Eltern und Erziehungsberechtigte, d.h. abweichend von § 17 SGB VIII erstreckt sich die Beratung nicht nur auf die Eltern. Dass in die Beratung und Therapie die gesamte Lebenssituation der Familie einbezogen werden soll, bringt der Gesetzestext durch den Verweis auf die "zugrunde liegenden Faktoren" zum Ausdruck.[234] Zielsetzung ist die Klärung und Bewältigung von Erziehungsfragen sowie Problemen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Im Blickpunkt können dabei schulische oder berufliche Problem ebenso stehen wie Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, Belastungen sowohl der Kinder als auch der Eltern durch die familiäre Situation oder Erziehungsdefizite der Eltern.

 

Rz. 72

Sowohl Erziehungsberatungsstellen als auch sonstige Beratungsdienste können die jeweiligen Leistungen anbieten. Entscheidend ist allerdings, dass sie in der Lage sein müssen, ein multidisziplinäres Fachteam bereitzustellen,[235] das aus mindestens 3 Beratungsfachkräften bestehen sollte, die etwa den Fachbereichen der Psychologie oder der Sozialpädagogik zugeordnet sind. Darüber hinaus sollten aber auch Mediziner und Juristen einbezogen sein. Durch diese multidisziplinäre Besetzung soll sichergestellt werden, dass durch das Zusammenwirken der unterschiedlichen methodischen Ansätze die bestmögliche Hilfestellung gewährleistet werden kann.

 

Rz. 73

Die Erziehungsberatung richtet sich zunächst auf die Klärung von Problemen, d.h. die jeweilige Lebenssituation wird in ihrem Kontext zu den familiären und sozialen Beziehungen beleuchtet.[236] Sodann soll sich die Beratung auf die Problembewältigung beziehen. Durch das Erkennen von problemursächlichen Faktoren soll die Möglichkeit der Veränderung und Verbesserung geschaffen werden, etwa auch durch die Inanspruchnahme weitergehender therapeutischer Hilfen. Geprägt ist die Erziehungsberatung durch einen sog. "niederschwelligen" Zugang,[237] d.h. das ohne weitere Formalitäten eröffnete Leistungsangebot. Hiermit korrespondiert auch die Tatsache, dass eine Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII in der Regel nicht erfolgt, da die Erziehungsberatung auf einen kürzeren Zeitrahmen angelegt ist und damit die üblicherweise zur Notwendigkeit einer Hilfeplanung erforderliche Anzahl von Beratungskontakten nicht erreicht wird.[238]

 

Rz. 74

Die in die Beratung einbezogenen Fachkräfte (im Sinne des § 72 SGB VIII) unterliegen bei der Weitergabe ermittelter Sozialdaten den Vorgaben des Datenschutzes nach §§ 64, 65 SGB VIII, da die Vertraulichkeit essentielle Voraussetzung der Beratung ist.[239]

[230] BR-Drucks 712/04.
[231] Siehe dazu Menne, Beratung oder Behandlung?, ZKJ 2014, 414; Maas, Zfj 1995, 387; Struck, ZFJ 1994, 74.
[232] Siehe auch Menne, Erziehungsberatung als Jugendhilfeleistung, ZKJ 2015, 345; Urbanek, Flüchtlingsarbeit in der Erziehungsberatung: Anforderungen an Berater/innen und Team, ZKJ 2016, 250.
[233] Vgl. hierzu auch umfassend Menne, ZKJ 2015, 345.
[234] BT-Drucks 11/6002, S. 6.
[235] BT-Drucks 10/6730, S. 39.
[236] Menne, ZfJ 1995, 482.
[237] BT-Drucks 11/5948, S. 69.
[238] Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, § 28 Rn 18.
[239] BVerfG NJW 1997, 2119. Zu den Möglichkeiten und Grenzen der professionellen Kommunikation in der Familiengerichtsbarkeit mit Blick auf Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz siehe Kunkel, FPR 2013, 487; siehe zur Datenerhebung durch und Datenübermittlung des Jugendamts an den Verfahrensbeistand DIJuF-Rechtsgutachen JAmt 2014, 444; siehe auch Mörsberger, Spezielle Datenschutzvorschriften für die Kinder- und Jugendhilfe (§§ 61 bis 68 SGB VIII), ZKJ 2015, 368; Kunkel, Kontrollbefugnis und Datenschutz in der Jugendhilfe, ZKJ 2016, 9.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge