Rz. 22

1. Zeitfenster

 
HFS/Woche (netto) für Fremdanteil (für Ehemann und Kind, siehe oben Rdn 18) 546,26 EUR
Drittleistungen EWS/Woche – 230,94 EUR
HFS-Anspruch/Woche 315,32 EUR
x 6 Wochen = 1.891,92 EUR
 

Rz. 23

2. Zeitfenster

 
für 3 Personen pro Monat (siehe oben Rdn 19) 2.207,81 EUR
davon ⅔ (Fremdversorgung Familie) 1.471,87 EUR
SVT – 1.000,00 EUR
Für ⅔ Familie restl. HFS = 471,87 EUR
Eigenversorgungsanteil (⅓ vom HFS) + 735,93 EUR
Pro Monat = 1.207,80 EUR
x 8,5 Monate = 10.266,30 EUR
 

Rz. 24

3. Zeitfenster

 
Dauer-MdH: Monatsbetrag (siehe oben Rdn 20) 1.419,33 EUR/Monat
davon ⅔ (Fremdversorgung Familie) = 946,22 EUR
abzüglich kongruente SVT-Leistungen – 1.000,00 EUR
Rest nach Abzug kongruenter Leistungen für Fremdversorgungsanteil = 0,00 EUR
Eigenversorgungsanteil (⅓ vom HFS) + 473,11 EUR
HFS insgesamt pro Monat 473,11 EUR
x 21 Monate = 9.935,31 EUR
 

Rz. 25

Ergebnis

Für den Zeitraum vom Unfallereignis bis zum 31.12.2016 (1. bis 3. Zeitfenster) beträgt der Haushaltsführungsschaden 22.093,53 EUR. Die monatliche Rente ab 1.1.2017 beläuft sich auf 473,11 EUR (quartalsmäßig vorschüssig zu zahlen; §§ 843 Abs. 3, 760 BGB).

 

Beachte

Wenn der Fremdversorgungsanteil in Euro geringer als die kongruente Rente des Sozialversicherungsträgers ist, reduziert sich die Kongruenz auf Null. Ein Minusbetrag wird wie Null behandelt.
Die volle DRV-Rente läuft maximal bis zum Eintritt in das gesetzliche Rentenalter; dann verbleibt nur noch die (lebenslang) laufende Rente der gesetzlichen Unfallversicherung als kongruente Leistung auf den dogmatisch dem Erwerbsschaden zuzuordnenden Teil im Haushaltsführungsschaden bestehen.

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