Rz. 196

Muster 12.15: Antrag auf Festsetzung der Vergütung

 

Muster 12.15: Antrag auf Festsetzung der Vergütung

An das

Amtsgericht _________________________

– Nachlassgericht –

Aktenzeichen: _________________________

Nachlasssache: _________________________

Antrag auf Festsetzung der Vergütung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit beantrage ich, meine Vergütung auf 4.500 EUR festzusetzen.

Begründung:

Der Zeitaufwand in dieser Angelegenheit betrug 58 Stunden gemäß beigefügter Excel-Aufstellung. Es wurden ca. sechs Stunden mit dem Versperren der Konten und der Sicherstellung des Schließfachs und der geringen Wertgegenstände und Urkunden verbraucht.

Es waren insgesamt drei Fahrten nach _________________________ erforderlich.

Der Schriftverkehr und die Telefonate mit den Banken machten insgesamt weitere zwei Stunden aus.

An Schriftverkehr wurden insgesamt mehr als 50 Schreiben versandt. Es erfolgte Verbuchung und Jahresrechnungslegung 2021 und Abrechnung 2022.

Die Dauer der Pflegschaft erstreckte sich über sieben Monate.

Die Höhe der Vergütung ist meiner Ansicht nach angemessen.

(Unterschrift)

 

Rz. 197

Bei mittellosen Nachlässen erfolgt die Vergütung aus der Staatskasse gem. § 1879 BGB i.V.m. § 1 VBVG.

 

Rz. 198

Der nach §§ 168, 61 FamFG zu treffende Festsetzungsbeschluss ist ein Vollstreckungstitel. Etwaige Gegenforderungen können im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden,[123] sofern der Zahlungsverpflichtete nicht bereits zuvor und ohne Rücksicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren den Schadensersatzprozess eingeleitet hat.

[123] OLG Celle RVGreport 2004, 120; OLG Schleswig FamRZ 2000, 1048; LG Freiburg 12.3.2003 – 4 T 26/03, juris.

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