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Ebenfalls von Vorteil kann die Kostenfolge sein. Üblich sind für Schiedsrichter die Gebühren der Rechtsanwälte nach dem RVG, welche sich bekanntlich nach dem Streitwert richten. Daraus folgt, dass je höher der Streitwert ist, desto günstiger – unabhängig von der Anzahl der Instanzen – der Vergleich für die Schiedsgerichtsbarkeit ausfällt. Dies liegt daran, dass die für Verfahren vor den staatlichen Gerichten anfallenden Gerichtskosten im Gegensatz zu den Gebühren nach dem RVG mit Zunahme des Streitwertes überproportional steigen. Es kann auch eine Regelung über die Kosten des Schiedsverfahrens getroffen werden, welche sich dann an der Qualität, dem Zeitaufwand und der Zusammensetzung des Schiedsgerichtes zu orientieren hat.

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