Rz. 10

Die Unternehmereigenschaft als solche ist grundsätzlich nicht vererblich.[12] Erben sind daher nur dann Unternehmer, wenn sie selbst in ihrer Person die Tatbestandsmerkmale des § 2 Abs. 1 UStG erfüllen, also insbesondere den geerbten Betrieb fortführen oder gegen Miet-, Pacht- oder Lizenzzahlung die weitere Nutzung von Nachlassgegenständen durch Dritte dulden.[13] Zu dieser Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zählt auch die Veräußerung von dem Unternehmen des Erblassers zugeordneten Gegenständen.[14] Erben eines Unternehmens werden somit auch dann Unternehmer, wenn sie das Unternehmen des Erblassers nur noch abwickeln, weil sie mit der Abwicklung eine separate unternehmerische Tätigkeit ausüben.

 

Rz. 11

Führt der Testamentsvollstrecker ein Handelsgeschäft als Treuhänder der Erben fort, gilt er als Unternehmer.[15]

 

Rz. 12

Gemäß § 45 AO rücken die Erben als Gesamtrechtsnachfolger in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers auch bezüglich der Umsatzsteuer ein und schulden diese als Nachlassverbindlichkeit, soweit diese auf die unternehmerische Tätigkeit des Erblassers zurückgeht.

 

Rz. 13

Soweit der Erblasser steuerliche Wahlmöglichkeiten, beispielsweise die Option zur Umsatzbesteuerung bestimmter nach § 9 UStG optionsfähiger Umsätze ausgeübt hat, bleibt diese Entscheidung für die Erben bindend. Hat der Erblasser entsprechende Erklärungen noch nicht abgegeben, können die Erben dieses Wahlrecht auch noch in Bezug auf die vom Erblasser veranlassten Umsätze ausüben.[16] Bei entsprechender Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers kommt diese Befugnis anstelle der Erben ihm zu.[17]

[12] Bunjes/Korn, UStG, § 2 Rn 32.
[13] BFH, Urt. v. 19.11.1970 – V R 14/67, BStBl II 1971, 121; OFD Frankfurt a.M. v. 22.10.1996, DStR 1997, 71; UStAE 2.6 Abs. 5.
[15] UStAE 2.1 Abs. 7 S. 3.
[16] Bengel/Reimann/Piltz/Holtz, Handbuch der Testamentsvollstreckung, § 8 Rn 19.
[17] Bengel/Reimann/Piltz/Holtz, Handbuch der Testamentsvollstreckung, § 8 Rn 20.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?