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Ist der Unfallhergang und/oder der Umfang des unfallbedingten Schadens streitig, wird der Rechtsstreit häufig durch die Feststellungen entschieden, die der vom Gericht beauftragte Sachverständige trifft. Welche Grundsätze dabei aus technischer Sicht und welche Vorgaben aus juristischer Sicht zu beachten sind, wird mit dem nachfolgenden Abschnitt dargestellt.

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