Rz. 16

Das bedarfsbestimmende Einkommen des M in Bezug auf F1 beträgt 2.700 EUR (3.000 – 300 EUR). Das bedarfsbestimmende Einkommen der F1 beträgt 450 EUR (500 – 50 EUR).

Bedarfsermittlung nach der Halbteilungsmethode:

Bedarf von F1 ist ½ aus 3.150 EUR (2.700 + 450 EUR) = 1.575 EUR

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