Rz. 242

Erfasst werden hier vornehmlich Schadensersatzansprüche des umgangsberechtigten Elternteils gegen den anderen Elternteil wegen fehlgeschlagener Aufwendungen zur Ausgestaltung des Umgangsrechts.[401]

[401] Grundlegend BGH FamRZ 2002, 1099, 1100: Mehrkosten für Autofahrten und nutzlose Flugtickets, weil die Mutter sich weigerte, das Kind zum Flughafen zu bringen, vergleiche zur Schadenshöhe im Einzelnen nach Zurückverweisung durch den BGH die Entscheidung des OLG Frankfurt/M. FF 2003, 222.

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