UVZ-Nr. _________________________
Verhandelt heute, _________________________,
den _________________________
in den notariellen Amtsräumen in _________________________.
Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um _________________________ Uhr begann, waren anwesend:
1. |
Herr _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft: _________________________, ausgewiesen durch gültigen Bundespersonalausweis Nr. _________________________, ausgestellt durch _________________________, |
2. |
Frau _________________________ geboren am _________________________ in _________________________, geborene _________________________, wohnhaft: _________________________, ausgewiesen durch gültigen Bundespersonalausweis Nr. _________________________, ausgestellt durch _________________________ |
3. |
Herr _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft: Anschrift: _________________________, ausgewiesen durch gültigen Bundespersonalausweis Nr. _________________________ |
4. |
Frau _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, geborene _________________________, wohnhaft: _________________________, von Person bekannt und aufgrund eines Wohnungswechsels erneut legitimiert durch gültigen Bundespersonalausweis Nr. _________________________, ausgestellt durch _________________________. |
Die Verkäufer _________________________ und _________________________ sowie die Käufer _________________________ und _________________________ verhandelten den nachstehenden schuldrechtlichen Wohnungseigentumskaufvertrag sowie die Auflassung.
Zu diesem Protokoll wird festgestellt, dass außerhalb meines Amtes weder ich, der Notar, in einer Angelegenheit tätig war, die Gegenstand der heutigen Beurkundung ist, noch eine mit mir beruflich verbundene Person.
Übereinstimmend erklärten die zu 1. bis 4. Genannten:
I. Verkaufsvereinbarung
§ 1 Verbraucher oder Unternehmer, Verbrauchervertrag, Auftraggeber, Makler
1. Verkäufer
Wir handeln jeweils in unserem Namen auf eigene Rechnung als Unternehmer in gewerblicher Tätigkeit. Wir handeln nicht als Verbraucher. Niemand von uns ist eine politisch exponierte Person.
2. Käufer
Wir handeln jeweils in unserem Namen auf eigene Rechnung als Verbraucher. Wir handeln nicht als Selbstständige und auch nicht in gewerblicher Tätigkeit. Niemand von uns oder in unserer Familie ist eine politisch exponierte Person und war dies auch nicht in den letzten zwölf Monaten.
3. Verbrauchervertrag, Entwurfsverfahren
Bei diesem Vertrag handeln Unternehmer und Verbraucher, sodass ein Verbrauchervertrag vorliegt. Vor der Beurkundung ist daher ein zweiwöchiges Abwarten seit Erhalt und Wahrnehmung der vom Notar übermittelten Entwürfe vorgeschrieben.
Jeder von uns hatte genügend Zeit, sich mit dem Entwurf der Kaufvertrags- und Auflassungsvereinbarung auseinanderzusetzen. So konnte die Kaufpreisfinanzierung geklärt werden und es bestand die Möglichkeit, die Auswirkung der Ablösung der Grundpfandrechte zu untersuchen. Jeder hatte die Möglichkeit, die steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte von dritter Seite überprüfen zu lassen und auch die Auswirkungen einer Maklertätigkeit, falls eine solche von einem Beteiligten beauftragt wurde.
Mit der Einspeicherung unserer Daten sowie dem Versenden der Entwürfe, Urkunden und Mitteilungen durch unverschlüsselte E-Mails, waren und sind wir einverstanden. Wenn einer von uns diesen Weg in der Zukunft nicht mehr wünscht, ist eine einfache schriftliche Mitteilung an den Notar nötig.
4. Auftrag, Entwurfserhalt, Wahrnehmung
Den Auftrag zur Vorbereitung der Beurkundung den Kaufvertrags- und Auflassungsentwurfs zu fertigen und an die Beteiligten zu übermitteln erteilte der Käufer dem Notar am _________________________.
Nachdem das Einverständnis aller Beteiligten zur Übermittlung des Kaufvertrags- und Auflassungsentwurfs auf dem unverschlüsselten Wege per E-Mail dem Notar vorlag, ist der Entwurf vom Notar gefertigt worden. Wir, Käufer und Verkäufer, haben jeder den Entwurf vom Notar erhalten und wahrgenommen. Wir, die Käufer, bestätigen als Verbraucher, den Entwurf am _________________________ wahrgenommen zu haben. Jedem von uns liegt anlässlich der Beurkundung ein Leseexemplar vor, sodass wir zusätzlich den zu verhandelnden Text mitlesen können.
5. Makler und Hinweise des Notars
Der Notar erläuterte uns, dass ein Überwälzen einer Maklerprovision beurkundungsbedürftig sein könne; dies, wenn der Verkäufer einem Makler eine Provision schuldet und die Beteiligten sich darauf verständigen, dass der Käufer in Anrechnung auf den Kaufpreis die Provision für den Verkäufer auszugleichen hat.
Wir erklären, dass keine Provision als Gegenleistung in Anrechnung auf den Kaufpreis abzuwälzen ist.
Wir sind von dem Notar darüber informiert worden, dass regelmäßig die ...