Rz. 56

Muster 13.3: Beschlussanfechtungsklage

 

Muster 13.3: Beschlussanfechtungsklage

An das Amtsgericht

Im Namen von

1. Anna Acker, Heinestraße 12, 75234 Musterstadt,

2. Achim Acker, wohnhaft daselbst,

– Kläger –

erhebe ich

Anfechtungsklage gem. § 44 Abs. 1 S. 1 WEG

gegen

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt,

vertreten durch die Verwalterin X-Immobilien GmbH, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt

– Beklagte –

Ich bitte um Anberaumung eines frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung, in welchem ich beantragen werde:

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 12.4.2022 zu TOP 3 (Nachschüsse und Anpassung der Vorschüsse auf Basis der Jahresabrechnung 2021), zu TOP 4 (Vorschüsse ab 2023 gemäß dem Wirtschaftsplan 2023) und zu TOP 5 (Entlastung der Verwaltung) werden für ungültig erklärt.

Streitwert: 5.000,00 EUR

Die Gerichtskosten in Höhe von 483,00 EUR werden mit der beigefügten elektronischen Kostenmarke entrichtet.[95]

Begründung:

Die Kläger sind Eigentümer der Wohnung Nr. 8 in der streitgegenständlichen Wohnungseigentumsanlage. In der Eigentümerversammlung am 12.4.2022 wurden die angefochtenen Beschlüsse gefasst.

Beweis: Versammlungsprotokoll – Anlage K 2

Die Beschlüsse sind rechtswidrig. Im Einzelnen: _________________________

 

Rz. 57

Muster 13.4: Urteil Beschlussaufhebung

 

Muster 13.4: Urteil Beschlussaufhebung

In dem Rechtsstreit

1. Anna Acker, Heinestraße 12, 75234 Musterstadt,

2. Achim Acker, wohnhaft daselbst,

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Schlau und Kollegen

gegen

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt,

vertreten durch die Verwalterin X-Immobilien GmbH, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt

– Beklagte –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dummbroth & Partner

[wegen Beschlussanfechtung][96]

hat das Amtsgericht Musterstadt aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25.7.2022 durch die Richterin am Amtsgericht Retsch

für Recht erkannt:

1. (Entsprechend Klageantrag).

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

[95] Kostenmarken sind derzeit nur in Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gültig.
[96] Eine derartige Betreffzeile ist ebenso üblich wie überflüssig.

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